__ von sieben Monaten und in der Institution E.________ von rund drei Monaten nicht aufgewogen werden. Ins Gewicht falle auch der weitergeführte Drogenkonsum in Kombination mit der Medikamenteneinnahme. Diesbezüglich sei festzuhalten, dass die Einsicht des Verurteilten noch nicht weit fortgeschritten sei, zumal er selbst seinen Drogenkonsum noch in problematische und unproblematische Substanzen unterteile. Eine solche Haltung in Kombination mit der nicht vorhandenen Drogenkontrolle, der nicht kontrollierten Medikamentenabgabe und des lockeren Settings in der Institution E.___