Hinzu komme, dass die Bewährungs- und Vollzugsdienste keinen Vollzugsplatz garantieren könnten. Das jetzige Setting könne nicht eins zu eins als ambulante Massnahme angeordnet werden, da es als zu wenig strikt angesehen werde. Es fehle eine deliktsorientierte Therapie, eine Kontrolle der Drogenabstinenz und eine Kontrolle des Blutspiegels zur Sicherstellung, dass der Verurteilte seine Medikamente in therapeutisch relevanter Dosis einnehme.