42 StGB um die Frage zu gehen, ob eine günstige Prognose vorliegt beziehungsweise eine ungünstige Prognose fehlt. Dieses Kriterium erscheint indessen kaum als erfüllt, wenn die Massnahme wegen Aussichtslosigkeit eingestellt werden musste oder falls weitere Straftaten eines Betroffenen vorliegen, mit denen dieser seine weitere Gefährlichkeit ausdrückt (Urteil des Bundesgerichts 7B_144/2023 vom 1. Dezember 2023 E. 3.3 mit Hinweisen).