Es gebe Whistleblower aus unzähligen Geheimdiensten verschiedenster Nationen, Wissenschafter des CERN und des Paul-Scherrer-Instituts, die darüber berichteten, dass es möglich sei, aus der Ferne zu überwachen, was andere sehen, hören und denken. Rein theoretisch habe er jemanden gefunden, der ihm den Chip entfernen könne, er wüsste aber nicht, warum er dies tun sollte. Er gönne ihnen diese Informationen, da er wisse, dass sie das Gute nie umsetzen würden, da es ihr Altbewährtes vernichten würde (Akten SK 24 504, pag. 310 Z. 1 ff.). Entsprechend kann die 3. Strafkammer hier keine wesentliche Entwicklung des Berufungsführers erkennen.