Daraus und aus dem Bericht vom 13. Mai 2025 schliesst die Kammer, dass der Berufungsführer zwar durchaus in der Lage ist, sich innerhalb der Institution wohl zu verhalten, allerdings nur solange er seinen Willen durchsetzen kann. Dies zeigte sich auch beim Kompromiss, den der Berufungsführer schliesslich mit I.________ schloss: Er setzte sich in fast allen Punkten durch, einzig auf den Tagesstrukturbonus musste er verzichten. Bei seiner oberinstanzlichen Einvernahme sagte der Berufungsführer aus, dass er es positiv sähe, wenn die Sache in einem betreuten Wohnen zu Ende gebracht würde. Er wolle sich keinen neuen Platz suchen müssen.