zu Medizinaltechnik, Diagnoseverfahren, Stromproduktion und Verteidigungsindustrie. Er wolle die Wissenslücken in der Literatur schliessen. Er habe den Zugang zu Ressourcen gefunden, deren Etablierung zu wissenschaftlichen Durchbrüchen führen könne (Akten SK 24 504, pag. 299 Z. 27 ff.). Mit undatierter Stellungnahme (Eingang bei der 3. Strafkammer am 5. Juni 2025; Akten SK 24 504, pag. 104 ff.) bringt der Berufungsführer vor, dass er sich ungerecht behandelt fühlt, weil er für den Tagesbonus deutlich mehr leisten müsse als andere.