Dies lehne er nun jedoch ab, da er keine Notwendigkeit sehe, sich hinsichtlich der Verhandlung zu positionieren. Der Berufungsführer verfüge über beträchtliche persönliche Ressourcen. So sei es ihm gelungen, den türkischen Pass zu erhalten, womit er nun über drei Staatsbürgerschaften verfüge. Er plane, eine eigene Wohnung in der Nähe seiner Familie zu beziehen und seinen Lebensunterhalt durch IV-Leistungen, Ergänzungsleistungen sowie seine Online-Shops zu finanzieren. Daher sehe er sich nicht mehr in der Lage, an der Tagesstruktur teilzunehmen, da seine privaten Projekte nun Priorität hätten.