15 11. Massnahmenverlauf seit dem vorinstanzlichen Urteil und aktuelle Situation Dem Bericht der E.________ vom 13. Mai 2025 (Akten SK 24 504, pag. 79 f.) lässt sich entnehmen, dass sich der Berufungsführer seit etwa drei Wochen nicht mehr aktiv an den anfallenden Aufgaben beteiligt. Er sei im täglichen Kontakt stets freundlich und hilfsbereit. Die obligatorischen Gespräche mit seinem Psychiater nehme er regelmässig und pünktlich wahr.