Eine betreute Wohnform mit einer regelmässigen Medikamentenabgabe sei zwingend notwendig. Aufgrund der fehlenden Medikamentencompliance sowie der nicht vorhandenen Krankheits- und Behandlungseinsicht und des unkooperativen Verhaltens des Berufungsführers sei die Umsetzung eines solchen Settings allerdings äusserst unwahrscheinlich. Gleichzeitig sei eine ambulante Behandlung langfristig nicht erfolgversprechend, was die beiden bereits erfolgten ambulanten Massnahmen aufzeigten (elektronisches KESB-Dossier, pag. 68). Eine ambulante Behandlung werde deshalb nicht als ausreichend und geeignet angesehen (elektronisches KESB-Dos-