Aufgrund fehlender Kooperation habe im Verlauf der stationären Unterbringung keine Krankheits- oder Behandlungseinsicht erarbeitet werden können. Der Berufungsführer sei zu einem nicht näher bezeichneten Zeitpunkt beim Drogenkonsum erwischt worden. Im Anschluss seien Cannabis sowie weisse Tabletten in seinem Zimmer gefunden worden (elektronisches KESB-Dossier, pag. 67). Der Zustand des Berufungsführers habe sich wieder derart verschlechtert, dass von ihm eine grosse Fremdgefährdung ausgehe.