langfristig. Das ambulante Setting sei einfach nicht geeignet, die Legalprognose wesentlich zu verbessern (Akten SK 24 504, pag. 318 Z. 13 ff.). Es gebe momentan keine Hinweise, dass der Berufungsführer bereit wäre, ein wirksames Antipsychotikum zu nehmen. Er nehme seit Jahren kein genügendes Antipsychotikum, was auch ein Grund für die Chronifizierung sei (Akten SK 24 504, pag. 318 Z. 36 ff.). Heute sage er, dass er mitmachen möchte. Bei einer 63er-Massnahme könne er aber auf das zurückkommen, was er gesagt habe. Er müsste mindestens ein Jahr lang adäquat antipsychotisch medikamentiert werden (Akten SK 24 504, pag. 319 Z. 1 ff.).