11 Grundlage, um ihn auch in Bezug auf die antipsychotische Medikation weiterzubringen. Wenn man aufgrund einer Güterabwägung kein stationäres therapeutisches Setting anordne, dann sei vielleicht auch eine vollzugsbegleitende Therapie möglich. Man habe in den L.________ gesehen, das dies nicht gut gelaufen sei. Die aktuelle Therapie sei schon fast ein wenig Makulatur. Man lasse es jetzt einfach so fahren (Akten SK 24 504, pag. 315 Z. 32 ff.).