314 Z. 15 ff.). Man müsste wirklich schauen, dass der Berufungsführer eine antipsychotische Medikation einnehme. Es sei eine gewisse Chronifizierung erkennbar, was für die Behandlung ungünstig sei. Viele Betroffene würden kognitiv abbauen, das sei beim Berufungsführer nicht erkennbar. Im Gegenteil, er sei im Vergleich zu anderen sehr fit, was ein Plus für die Therapie sei (Akten SK 24 504, pag. 314 Z. 26 ff.). Es sei noch nicht sehr viel Krankheitseinsicht vorhanden (Akten SK 24 504, pag. 315 Z. 5). Es brauche eine längerfristige Vision für die Behandlung. Idealerweise brauche es dafür nach wie vor eine Klinik, die mehr als zwei Monate brauche.