Grundsätzlich könnten aber auch gröbere Delikte passieren. Es spiele eine Rolle, was die Wahndynamik sei und wie stark die Person darin gefangen sei. Wenn er denke, dass es um sein Leben gehe und ein Messer dabei habe, dann setze er es vielleicht ein. Wenn der Wahn nicht sehr ausgeprägt oder nicht sehr akut sei und er sich nicht in seinem Leben bedroht fühle, dann bleibe es wahrscheinlich bei dem, das bisher gewesen sei (Akten SK 24 504, pag. 314 Z. 1 ff.). Aus der Deliktsfreiheit seit dem Aufenthalt im K.________ und der E.________ könne geschlossen werden, dass er die Struktur und die Kontrolle brauche (Akten SK 24 504, pag. 314 Z. 15 ff.).