Jedes zehnte Tötungsdelikt in der Schweiz und Mitteleuropa werde durch eine Person mit Schizophrenie begangen. Antipsychotisch behandelt bewege sich die Rückfallgefahr bezüglich Gewaltdelikten hingegen fast auf dem Niveau der Normalbevölkerung. Der Berufungsführer nehme zurzeit nur ein schwach dosiertes Antipsychotikum, das in dieser Dosierung nicht antipsychotisch wirksam sei (Akten SK 24 504, pag. 313 Z. 15 ff.). Die Rückfallgefahr sei deutlich erhöht, da er nicht mediziert sei und keine Krankheitseinsicht habe, insbesondere für ähnliche Delikte wie bisher. Grundsätzlich könnten aber auch gröbere Delikte passieren.