312 Z. 40 ff.). Trotz Verbesserungen im Suchtmittelkonsum sei das Gutachten vom Juli 2020 immer noch aktuell, weil die schizophrene Grunderkrankung inkl. Wahnideen sowie das ADHS weiterbestünden (Akten SK 24 504, pag. 317 Z. 3 ff.). Zur Rückfallgefahr befragt, äusserte der Gutachter, dass der Berufungsführer zu 100% rückfällig geworden sei und das sogar zweimal. Es gebe einen klaren Zusammenhang zwischen der Schizophrenie und den Delikten. Die Rückfallgefahr hänge vom Verlauf ab, wie stark die Wahndynamik sei, wie sehr er sich bedroht fühle. Jedes zehnte Tötungsdelikt in der Schweiz und Mitteleuropa werde durch eine Person mit Schizophrenie begangen.