10 wesen, weshalb man nicht von einer Heilung sprechen könne. Weiter sei es sehr ungünstig gewesen – das habe er schon im Gutachten geschrieben –, dass der Berufungsführer damals bei Dr. J.________ die antipsychotische Medikation abgesetzt habe. Durch die antipsychotische Medikation hätten eine Verringerung der Wahndynamik sowie eine Verbesserung der Krankheitseinsicht erreicht werden und vielleicht sogar die späteren Delikte verhindert werden können (Akten SK 24 504, pag. 312 Z. 40 ff.).