Seit dem Gutachten vom 3. Juli 2020 habe sich die Beurteilung der psychiatrischen Störung nicht wesentlich verändert. Die Doppeldiagnose aus Schizophrenie und Suchterkrankung bestehe weiterhin. Zumindest bei letzterer habe sich über die letzten Monate eine Verbesserung gezeigt. Dennoch sei er über lange Zeit süchtig ge-