Es sind keine Widersprüche zu erkennen, die Argumentation ist auch hier stringent. Das Gutachten legt im Übrigen diverse Varianten zum Vollzug des empfohlenen Settings dar. Es enthält eine einlässlich begründete Empfehlung. Darüber hinaus setzt es sich mit dem dazumal praktizierten Setting auseinander und formuliert Empfehlungen. Auch diese Ausführungen sind detailliert, nachvollziehbar und widerspruchslos. 8.3 Einvernahme von Dr. med. D.________ bei der Berufungsverhandlung Dr. med. D.________ erstattete bei der Berufungsverhandlung ein mündliches Ergänzungsgutachten (Art. 187 Abs. 2 StPO;