Die Symptomatik sei deutlich chronifiziert, weshalb keine Heilung zu erwarten sei. Als Behandlung wird daher ein langfristiges Risikomanagement im Sinne eines Schadensminderungsansatzes empfohlen. Im Fall ungünstiger Entwicklungen könnten therapeutische Interventionen auch gegen den Willen des Berufungsführers erfolgreich durchgeführt werden. Der Gutachter äussert sich detailliert zur Art und Wahrscheinlichkeit weiterer möglicher Straftaten. Gestützt auf drei etablierte Instrumente kommt er zum Schluss, dass ein hohes Risiko für erneute Delinquenz besteht.