Bei dieser Befragung bestätigte Dr. med. D.________, dass das Gutachten trotz Verbesserungen im Suchtmittelkonsum immer noch aktuell sei, weil die schizophrene Grunderkrankung inkl. Wahnideen sowie das ADHS weiterbestünden (Akten SK 24 504, pag. 317 Z. 1 ff.). Aufgrund des ungünstigen Verlaufs sei von einer ambulanten Massnahme nicht mehr viel zu erwarten, weshalb eine stationäre Massnahme angezeigt sei (Akten SK 24 504, pag. 317 Z. 11 ff.). Dies deckt sich mit der Empfehlung des psychiatrischen Gutachtens vom 15. Februar 2024.