8 tencompliance, der nicht vorhandenen Krankheits- und Behandlungseinsicht, des unkooperativen Verhaltens und des zweimaligen Scheiterns einer ambulanten Behandlung wird der Vollzug der Freiheitsstrafe oder eine stationäre Massnahme empfohlen. Aus dem Bericht von I.________ vom Oktober 2024 (Akten PEN 24 60, pag. 83 f.) und ihrer Einvernahme bei der Hauptverhandlung vom 15. November 2024 (Akten PEN 24 60, pag. 98 ff.) lässt sich schliessen, dass sich der Berufungsführer im begleiteten Wohnen der E.________ wohlverhält.