Aus diesem Grund erscheint aus Sicht von Dr. H.________ eine ambulante Behandlung auch nicht als zweckmässig und erfolgversprechend umsetzbar. Im Anzeigerapport vom 26. Oktober 2023 (Akten O 23 13644) wird festgehalten, dass der Berufungsführer am 15. Oktober 2023 durch die Polizei angehalten worden war. Aufgrund einer wahnhaften Psychose wurde in der Folge eine fürsorgerische Unterbringung verfügt. Am frühen Morgen des 2. Januar 2024 verletzte der Berufungsführer einen Nachbarn mit einem Messer, was er mit Notwehr erklärte (Strafbefehl vom 15. August 2024 und Einvernahme vom 2. Januar 2024, Z. 20 ff., beide in den Akten O 24 3645).