Eine adäquate Wohnform und eine geregelte Tagesstruktur sowie gelegentliche Kontrollen des Alkohol- und Drogenkonsums mit geeigneten Methoden seien hierfür wichtig. Eine aus gutachterlicher Sicht prüfenswerte Alternative wäre eine Behandlungsstelle mit guten Kenntnissen im forensisch-psychiatrischen Bereich (Akten BVD, pag. 171 verso f.). Der Gutachter betont den Stellenwert einer stabilen Behandlung. Eine erneute Verschlechterung des Zustands könnte zu einer weiteren Exazerbation der wahnhaften Symptomatik führen. Dies wiederum könnte die Gefahr erhöhen, dass sich der Berufungsführer den kontrollierenden Elementen entziehen wolle.