Konkret empfiehlt der Gutachter eine verbindliche und langfristig angelegte Behandlung mit integrierter psychiatrischer Behandlung (Pharmakotherapie als Basis mit zumindest stützenden therapeutischen Gesprächen). Diese Behandlung könne im Einzelsetting erfolgen. Solange der Berufungsführer stabil bleibe, könne diese Behandlung ambulant durchgeführt werden. Eine adäquate Wohnform und eine geregelte Tagesstruktur sowie gelegentliche Kontrollen des Alkohol- und Drogenkonsums mit geeigneten Methoden seien hierfür wichtig.