6 müsse in einer Situation mit eskalativen Entwicklungen erwogen werden, wie diese in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgetreten seien. Die bereits etablierte psychiatrische Grundversorgung habe vor allem auch das Ziel, solche eskalativen Entwicklungen möglichst zu verhindern beziehungsweise eine rechtzeitige Intervention zu ermöglichen. Durch das Absetzen der Medikation sei eine adäquate psychiatrische Grundversorgung nicht mehr gewährleistet (Akten BVD, pag. 176 recto f.).