167 recto), respektive viele ungünstige Bereiche, die auf eine ungünstige Legalprognose hinweisen (Dittmannliste; Akten BVD, pag. 170 verso). Bei einem Rückfall sei mit ähnlichen Straftaten wie bisher zu rechnen, d.h. mit einer polytropen Delinquenz mitsamt Gewaltdelikten (Akten BVD, pag. 174 recto). Die Legalprognose lasse sich einzig durch eine langfristig angelegte Behandlung und Betreuung in verschiedensten Lebensbereichen verbessern. Die offenbar bereits seit Jahren bestehende psychotische Restsymptomatik, die sich bisher trotz antipsychotischer Medikation nicht gänzlich zurückgebildet habe, habe einen ungünstigen Einfluss.