171 recto). Die gutachterlich festgestellte Schuldfähigkeit bewegt sich zwischen keiner wesentlichen bis zur mittelgradigen Einschränkung (Akten BVD, pag. 164 verso ff.). Die Risikoeinschätzung wurde anhand dreier Instrumente vorgenommen. Dabei ergaben sich eine wesentlich höhere Gefahr für einen gewalttätigen Rückfall gegenüber der Entwicklungsstichprobe (VRAG-R; Akten BVD, pag. 166 recto f.), eine Einreihung im hohen Risikobereich für einen Rückfall mit Haftstrafe innert zweier Jahre nach Entlassung (LSI-R; Akten BVD, pag. 167 recto), respektive viele ungünstige Bereiche, die auf eine ungünstige Legalprognose hinweisen (Dittmannliste;