ICD- 10 F1x.1) DD Abhängigkeitssyndrom, - Verdacht auf weiterbestehende ADHS (ICD-10 F90), - Akzentuierte Persönlichkeitszüge mit dissozialen Anteilen (ICD-10 Z73.1). Die Schizophrenie und die Suchterkrankung seien von sehr deutlicher Ausprägung. Die zu postulierende weiterbestehende ADHS und die dissozialen Persönlichkeitsanteile seien weniger stark ausgeprägt, aber bis zu einem gewissen Grad dennoch deliktrelevant (Akten BVD, pag. 172 verso). Die psychiatrische Symptomatik sei deutlich chronifiziert, weshalb auch in Zukunft nicht von einer Heilung ausgegangen werden könne (Akten BVD, pag. 171 recto).