Der Berufungsführer sagte aus, dass er seit der erstinstanzlichen Verhandlung am 15. November 2024 nicht mehr gekifft habe, es habe fast zwei Monate gedauert, bis das im Urin nicht mehr nachweisbar gewesen sei. Der Rest sei durch seine Medikamente erklärbar, das Elvanse zeige als Amphetamin an, das Valium als Benzodiazepin (Akten SK 24 504, pag. 302 Z. 36 ff.). Dass die Abgabe der Urinprobe nicht sehr genau überwacht wurde, wie der Berufungsführer ausführte (Akten SK 24 504, pag. 303 Z. 7 ff.), beschränkt den Beweiswert dieser Tests, wenngleich der Missbrauch von Fremdurin wenig wahrscheinlich erscheint.