7. Resultate der Betäubungsmitteltests Der Berufungsführer reichte anlässlich der Berufungsverhandlung Resultate mehrere Betäubungsmitteltests zu den Akten (Akten SK 24 504, pag. 331 ff.). Die Resultate bis und mit 3. Februar 2025 sind positiv auf THC, Amphetamine sowie Benzodiazepine. Ab dem 7. Februar 2025 sind die Resultate jeweils positiv auf Amphetamine und Benzodiazepine. Der Berufungsführer sagte aus, dass er seit der erstinstanzlichen Verhandlung am 15. November 2024 nicht mehr gekifft habe, es habe fast zwei Monate gedauert, bis das im Urin nicht mehr nachweisbar gewesen sei.