stellte und begründete namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (Akten SK 24 504, pag. 337): 1. Es sei festzustellen, dass die Bewährungs- und Vollzugsdienste, Amt für Justizvollzug, mit Verfügung vom 17. November 2023, die mit Urteil vom 19. Januar 2021 durch das Regionalgericht Oberland angeordnete ambulante therapeutische Behandlung wegen aussichtsloser Fortführung aufgehoben haben. 2. Es sei eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 StGB anzuordnen, der Vollzug der mit Urteil vom 19. Januar 2021 ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 36 Monaten sei zuguns-