4.2 Bewährungs- und Vollzugsdienste Fürsprecher C.________ stellte und begründete namens der BVD folgende Anträge (Akten SK 24 504, pag. 336): 1. Es sei eine Massnahme gestützt auf Art. 59 StGB für die Dauer von drei Jahren anzuordnen. Eventualiter sei die mit Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 19.01.2021 aufgeschobene Freiheitsstrafe von 36 Monaten – unter Anrechnung der Polizei- und Untersuchungshaft von insgesamt vier Tagen (vgl. Urteil vom 19.01.2021) – zu vollziehen, unter gleichzeitiger Anordnung einer ambulanten Massnahme nach Art. 63 StGB während und nach dem Strafvollzug.