Die mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 7. April 2022 ausgesprochene und zugunsten einer ambulanten therapeutischen Behandlung gemäss Art. 63 StGB aufgeschobene Freiheitsstrafe von 36 Monaten, abzüglich 4 Tage Polizei- und Untersuchungshaft, sei nicht zu vollziehen. 2. Es sei eine ambulante therapeutische Massnahme gemäss Art. 63 StGB anzuordnen, verbunden mit der Weisung, dass weiter ein Aufenthalt in einer betreuten Wohnform zu erfolgen habe und dass die Drogenabstinenz und die Medikamenteneinnahme des Beschuldigten regelmässig zu kontrollieren sei. 3.