4. Anträge der Parteien 4.1 Verurteilter Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete an der oberinstanzlichen Verhandlung namens des Verurteilten folgende Anträge (Akten SK 24 504, pag. 335): 1. Die mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 7. April 2022 ausgesprochene und zugunsten einer ambulanten therapeutischen Behandlung gemäss Art. 63 StGB aufgeschobene Freiheitsstrafe von 36 Monaten, abzüglich 4 Tage Polizei- und Untersuchungshaft, sei nicht zu vollziehen.