___ einvernommen (Akten SK 24 504, pag. 287). Die oberinstanzlichen Einvernahmen des Berufungsführers sowie dessen Mutter erfolgten in Anwesenheit von Dr. med. D.________, der vorgängig mit den relevanten Unterlagen seit der Fortsetzungsverhandlung vom 19. Januar 2021 bedient worden war (Akten SK 24 504, pag. 75). Der Berufungsführer 3 reichte anlässlich der Berufungsverhandlung die Resultate mehrerer Betäubungsmitteltests zu den Akten (Akten SK 24 504, pag. 331 ff.).