2. Die mit Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 19.01.2021 aufgeschobene Freiheitsstrafe von 36 Monaten wird – unter Anrechnung der Polizei- und Untersuchungshaft von insgesamt vier Tagen (vgl. Urteil vom 19.01.2021) – vollzogen, unter gleichzeitiger Anordnung einer ambulanten Massnahme nach Art. 63 StGB während und nach dem Strafvollzug. 3. Die Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gerichtsgebühren von CHF 1’200.00, Kosten des Auftritts der Staatsanwaltschaft von CHF 750.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1'950.00, werden vom Kanton Bern getragen.