Das Regionalgericht Oberland (Kollegialgericht; nachfolgend: Vorinstanz) fällte am 15. November 2024 folgendes Urteil (Akten PEN 24 60, pag. 112 ff.): 1. Es wird festgestellt, dass die Bewährungs- und Vollzugsdienste, Amt für Justizvollzug des Kantons Bern mit Verfügung vom 17.11.2023, die mit Urteil vom 19.01.2021 durch das Regionalgericht Oberland angeordnete ambulante therapeutische Behandlung wegen aussichtsloser Fortführung aufgehoben haben.