Wiederum rund zweieinhalb Monate später erging bereits die zweite Verfügung der BVD. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die BVD nach Erhalt des Beschlusses des Obergerichts vom 9. April 2024 die Prüfung der Verwahrung unverzüglich an die Hand nahmen, indem sie noch gleichentags das Regionalgefängnis E.________ und die JVA D.________ zu einer Berichterstattung aufforderten. Am 1. Mai 2024 wurde dem Beschwerdeführer bzw. dessen Rechtsvertreter das rechtliche Gehör auf schriftlichem Weg gewährt.