Am 25. Juni 2024 erging die zweite Verfügung der BVD hinsichtlich der Prüfung der Verwahrung. Der (zweite) Entscheid der Vorinstanz datiert vom 22. Oktober 2024, der (zweite) Beschluss der Kammer folgt nun Ende März. Die Zeitdauer zwischen dem erstmaligen schriftlichen Gesuch des Beschwerdeführers um bedingte Entlassung aus der Verwahrung vom 26. Juli 2023 und dem vorliegenden Beschluss beträgt rund ein Jahr und acht Monate, was auf den ersten Blick lange erscheinen mag.