26 30. Die (erste) Verfügung der BVD hinsichtlich der zweiten jährlichen Prüfung der Verwahrung datiert vom 1. September 2023, die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit (erstem) Entscheid der Vorinstanz vom 15. November 2023 abschlägig beurteilt. Mit Beschluss vom 9. April 2024 hob das Obergericht diesen Entscheid auf und wies die BVD an, den Antrag des Beschwerdeführers vom 26. Juli 2023 auf Durchführung der periodischen Verwahrungsprüfung zu prüfen. Am 25. Juni 2024 erging die zweite Verfügung der BVD hinsichtlich der Prüfung der Verwahrung.