Gegen Ende der Therapie sei auch klar geworden, dass der Beschwerdeführer dem Referenten gegenüber nicht offen und transparent kommuniziert habe, was gemäss Gutachten die bisherigen Therapieverläufe der Vorbehandler ziemlich kongruent bestätigt habe. Nach einem jeweils positiven Start mit positiver Beziehungsgestaltung und selbstreflektiven Anteilen habe der Beschwerdeführer mit der Zeit zunehmend destruktives Verhalten gezeigt, welches eine adäquate therapeutische Arbeit verhindert habe (vgl. Verfügung BVD vom 25. Juni 2024, amtliche Akten SID, pag. 9