21 akten bzw. dem Bericht der UPD ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer im Januar 2023 zwar eine Therapie beginnen konnte und am Anfang für kurze Zeit eine tragfähige Beziehung habe aufgebaut werden können, was grundsätzlich erfreulich ist. Dem Bericht ist – wie von der Vorinstanz bereits ausgeführt – aber auch zu entnehmen, dass eine konfrontative Arbeit zu einer starken Beziehungsbelastung geführt habe, Arbeit am inneren Widerstand kaum möglich gewesen sei und die Belastungen in der therapeutischen Beziehung nicht ausreichend hätten geklärt werden können.