Hinsichtlich der Pädophilie hielt Prof. H.________ damals fest, beim Be- 20 schwerdeführer seien zwar Fortschritte im Sinne von Einsichten beschrieben worden, jedoch seien nach wie vor kognitive Verzerrungen feststellbar und vor allem sei die Etablierung eines Problembewusstseins für deliktisches Verhalten bisher nicht gelungen. Im Wege gestanden hätten viel weniger die kognitiven Fähigkeiten des Beschwerdeführers, sondern vielmehr seine Unfähigkeit, aufgrund seiner narzisstischen Problematik eine hinreichende Selbstkritik zu entwickeln.