Bis heute sei dem Beschwerdeführer mehr als 18 Jahre die Freiheit entzogen worden. Dabei scheine er jedoch zu verkennen, dass er die (nach rund elfeinhalb Jahren Haft und langjähriger Therapie) gebotene Chance, sich in Freiheit zu bewähren, nicht habe nutzen können. Vielmehr sei er während laufender Probezeit erneut straffällig geworden, weshalb das Appellationsgericht Basel-Stadt unter anderem die Verwahrung angeordnet habe, die «erst» seit rund vier Jahren vollzogen werde. Aus den Hinweisen auf das Strafmass und die Dauer des Freiheitsentzugs vermöge er deshalb nichts zu seinen Gunsten abzuleiten.