und der JVA D.________ einer Arbeitstätigkeit nachgehen können. Von Januar bis September 2023 habe er zudem eine Therapie besucht und ihm hätten diverse Freizeit- und Bildungsangebote zur Verfügung gestanden. Der Vollzug biete damit hinreichende Grundlagen für eine persönliche Entwicklung und Besserung. Ebenso erlaube die gesetzliche Konzeption die vom EGMR geforderte regelmässige Überprüfung der Situation bzw. schreibe diese sogar vor.