Zur Verhältnismässigkeit hielt die Vorinstanz schliesslich zusammengefasst fest, die SID habe sich im Beschwerdeentscheid vom 26. April 2023 auf die Urteile des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 2. November 2020 und des Bundesgerichts vom 1. April 2021 gestützt. Dieser Einschätzung habe sich das Obergericht in seinem Entscheid vom 7. Februar 2024 angeschlossen. Seit der letzten Beurteilung durch die SID seien zwar rund eineinhalb Jahre vergangen. Jedoch lasse sich nicht