Am 13. September 2024 hielt das Regionalgefängnis G.________ fest, dem Beschwerdeführer könne für die Zeit im Regionalgefängnis ein guter Führungsbericht ausgestellt werden. Anfangs habe er «diverse Mühe» gehabt, sich an das Gefängnisleben anzupassen. Besonders die vielen Einschränkungen bezüglich des Zelleninventars und die gemäss dem Beschwerdeführer sehr schwierigen Bedingungen, hätten «seinen Start» nicht gerade einfach gemacht. Zu dieser Situation habe auch die Sommerhitze (bzw. die hohen Temperaturen in den Zellen) beigetragen. Eine Flut von schriftlichen Beschwerden und die Verweigerung von Mahlzeiten sowie Medikamenten seien in den ersten Wochen gefolgt.