sprechend war es ihm auch nicht möglich, in Abgrenzung zu den Rahmenbedingungen eines Regionalgefängnisses positive As- pekte seiner Unterbringung in der JVA zu erkennen – denn abgesehen vom Umstand, dass sein Aufenthalt aufgrund seiner bereits bekannten Verhaltensmuster von Beginn weg explizit unter dem Label «vorübergehend» lief, hätte A.________ sich auch ganz an- ders präsentieren, auf eine Progression im Stufenkonzept und damit auf eine definitive Aufnahme, vielleicht sogar mit Blick auf un- seren Verwahrungsvollzug, hinarbeiten können. Das war ihm aber nicht gut genug und so scheint er weiterhin bewusst in Kauf zu nehmen, dass er, der für sich nicht minder als