Mit Abschlussbericht vom 21. September 2023 führte die JVA C.________ aus, trotz mehrerer Versuche und mehrerer unterzeichneter Vereinbarungen habe sich mit dem Beschwerdeführer keine zielführende Zusammenarbeit etablieren können. Er werde deshalb per 31. Oktober 2023 zur Verfügung gestellt (Akten BVD pag. 5750).